Mutmacher zum Schulstart – Wir sind zurück

Mutmacher zum Schulstart – Wir sind zurück

Mutmacher zum Schulstart – Wir sind zurück


Angesichts der aktuellen Wetterwarnungen hier kurz die Informationen des  Bildungsministeriums über die mögliche Vorgehensweise für Schulen und Erziehungsberechtigte:

Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.

Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden. 

In Abstimmung mit den zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen außerdem eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden. 

 

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